Der Österreichische Jugendherbergsverband bietet seinen Mitgliedern, die den Mitgliedsbeitrag bezahlt haben, im Rahmen seiner Serviceleistungen eine kollektive Unfallversicherung, die durch Bezahlung des Mitgliedsbeitrages aktiviert wird.
Seit 2002 sind unsere Mitglieder bei der größten österreichischen Versicherung, der Wiener Städtischen Versicherung, die auch unser neuer Kooperations- und Sponsorpartner ist, versichert.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem auf den Einzahlungstag folgenden Tag null Uhr und gilt für die Dauer einer Mitgliedsperiode (maximal 14 Monate) und wird durch die Zahlung des folgenden Mitgliedsbeitrages in dieser Form um eine weitere Periode verlängert.
Die Zahlungsbestätigung gilt auch als Nachweis für diesen Versicherungsschutz.
Wichtige Infos:
- Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt für Urlaubsreisen weltweit und rund um die Uhr. Ausgeschlossen bleiben Unfälle bei einer beruflichen oder entgeltlichen Tätigkeit.
- Was ist ein Unfall?
Ein Unfall ist ein vom Willen der versicherten Person unabhängiges Ereignis, das von außen mechanisch oder chemisch auf den Körper einwirkt und eine körperliche Schädigung verursacht.
- Welche Leistungen sind versichert?
Wir, die Wiener Städtische Versicherung, bezahlen im Falle eines Unfalles im Ausland, der zu einem ununterbrochenen Spitalsaufenthalt von mehr als 10 Tagen führt, die Reisekosten des Ehepartners/Lebensgefährten oder der Eltern zum verunfallten Mitglied bis zu einem Betrag von € 1.000,-, mit Todesfolge die Überführungskosten bis € 1.000,-.
- Was ist nach einem Unfall zu tun?
Nach einem Unfall wenden Sie sich bitte unter Angabe des Unfallherganges an unsere zentrale Leistungsabteilung (Abt. L/23) oder an den ÖJHV Hauptverband, der gerne den Kontakt herstellt.
Vertragsgrundlage sind die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung AUVB 1995 und die besonderen Bedingungen für die Kollektivunfallversicherung 1995.
Auf Grund leider immer wieder vorkommender Unfälle hat sich der ÖJHV entschlossen, wenigstens durch diese Minimalversicherung einen Beitrag zu leisten. Natürlich übersenden wir Ihnen auf Anforderung gerne Polizzen für eine Auslandsreisekrankenversicherung für Einzelpersonen zum Preis von € 17,40 oder Familienversicherung zu € 34,80. Auch Polizzen für Reisegepäckversicherungen etc. werden gerne übermittelt.